|
Die Richtlinien des Bioland-Verbandes
Der Ökohof produziert entsprechend den Richtlinien des Bioland
Verbandes.
Die landwirtschaftlichen Produkte werden
innerhalb des möglichst geschlossenen Betriebskreislaufes erzeugt. Die Aufgabe des
organisch-biologischen Anbaus besteht darin: - Die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser
und Luft zu pflegen. - Lebensmittel mit hohem gesundheitlichen Wert zu
erzeugen. - Natur- und Artenschutz zu betreiben. - Umweltbelastungen zu vermeiden.
- Nutztiere artgerecht zu halten.
Beispiele mit Bedeutung für den Sozialen
Ökohof
Höhe der Stickstoffdüngung:
In der Landwirtschaft orientiert sich die Höhe der Düngung an dem
zulässigen Tierbesatz je Fläche.
Jährlich zugelassen sind max. 1,4 Dungeinheiten (DE) pro ha, dies
entspricht 112 kg N (Stickstoff) pro ha
und Jahr. Der Gesamteinsatz ist beim Gemüse- und Zierpflanzenbau
auf 110 kg Stickstoff begrenzt (Gewächshaus 330 kg).
Konventioneller Wirtschaftsdüngerzukauf:
Die Verwendung von konventionellen Wirtschaftsdünger ist
mengenmäßig stark eingeschränkt und nur in Form von Rinder-,
Schaf-, Ziegen und Pferdemist möglich.
Gülle, Jauche und Geflügelkot aus konventioneller Tierhaltung sind
als Dünger nicht zulässig.
Maximale Tieranzahl:
Die zulässige Tierzahl bei Legehennen beträgt 140 Tiere je Hektar
landwirtschaftlicher Fläche.
Tierarzneimittel:
Die Verwendung von zahlreichen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffgruppen
ist verboten oder nur eingeschränkt zulässig.
Futter vom eigenen Hof, Futterzukauf:
Über 50% des Futters muss vom eigenen Betrieb stammen.
Zugelassene Futtermittelkomponenten:
Grundsätzlich 100% Biofutter; Fischmehl ist als Futterbestandteil
nicht zulässig.
Pflanzenschutz:
Die Verwendung von Kupfer für den Pflanzenschutz ist auf
maximal 3 kg je ha und Jahr beschränkt.
Verwendung von Torf:
Bei der Jungpflanzenanzucht darf max. 80 %, bei Topfkulturen
max. 50 % Torf im Substrat vorhanden sein.
Gewächshausheizung im Gemüsebau:
Im Winter dürfen Gewächshäuser nur frostfrei gehalten werden
(ausgenommen sind Jungpflanzen- und Topfkräuteranzucht).
|