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                     Die Richtlinien des Bioland-Verbandes

 

 

Der Ökohof produziert entsprechend den Richtlinien des Bioland Verbandes.

 

Die landwirtschaftlichen Produkte werden innerhalb des möglichst geschlossenen Betriebskreislaufes erzeugt. Die Aufgabe des organisch-biologischen Anbaus besteht darin:
- Die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft zu pflegen.
- Lebensmittel mit hohem gesundheitlichen Wert zu erzeugen.
- Natur- und Artenschutz zu betreiben.
- Umweltbelastungen zu vermeiden.
- Nutztiere artgerecht zu halten.

 

Beispiele mit Bedeutung für den Sozialen Ökohof

Höhe der Stickstoffdüngung:
In der Landwirtschaft orientiert sich die Höhe der Düngung an dem zulässigen Tierbesatz je Fläche.
Jährlich zugelassen sind max. 1,4 Dungeinheiten (DE) pro ha, dies entspricht 112 kg N (Stickstoff) pro ha
und Jahr. Der Gesamteinsatz ist beim Gemüse- und Zierpflanzenbau auf 110 kg Stickstoff begrenzt (Gewächshaus 330 kg).

 

 

Konventioneller Wirtschaftsdüngerzukauf:
Die Verwendung von konventionellen Wirtschaftsdünger ist mengenmäßig stark eingeschränkt und nur in Form von Rinder-, Schaf-, Ziegen und Pferdemist möglich.

Gülle, Jauche und Geflügelkot aus konventioneller Tierhaltung sind als Dünger nicht zulässig.

 

Maximale Tieranzahl:
Die zulässige Tierzahl bei Legehennen beträgt 140 Tiere je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

 

Tierarzneimittel:

Die Verwendung von zahlreichen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffgruppen ist verboten oder nur eingeschränkt zulässig.

 

Futter vom eigenen Hof, Futterzukauf:
Über 50% des Futters muss vom eigenen Betrieb stammen.

 

 

Zugelassene Futtermittelkomponenten:
Grundsätzlich 100% Biofutter; Fischmehl ist als Futterbestandteil nicht zulässig.

 

Pflanzenschutz:

 Die Verwendung von Kupfer für den Pflanzenschutz ist auf maximal 3 kg  je ha und Jahr beschränkt.

 

Verwendung von Torf:

 Bei der Jungpflanzenanzucht darf max. 80 %, bei Topfkulturen max. 50 % Torf im Substrat vorhanden sein.

 

Gewächshausheizung im Gemüsebau:
Im Winter dürfen Gewächshäuser nur frostfrei gehalten werden (ausgenommen sind Jungpflanzen- und Topfkräuteranzucht).